Gerätekraftwagen (GKW)
In jedem guten Haushalt gibt es eine Werkzeugkiste. Das THW besitzt eine auf Rädern: den Gerätekraftwagen (GKW). Etwa 16 Tonnen bringt das Fahrzeug auf die Waage, um Schraubenzieher, Zange und Hammer an die Einsatzstelle zu bringen. Bis zu neun Helferinnen und Helfer sind in der Gruppenkabine vorne mit an Bord.
Doch nicht nur handelsübliches Kleinwerkzeug verbirgt sich im Gerätekoffer im hinteren Teil des Fahrzeuges. Die Grundidee ist einfach: In den Gerätefächern und auf dem Dach wird alles mitgeführt, was im Einsatz gebraucht wird. Zu finden ist Großwerkzeug wie Schaufel, Krankentrage, ein tragbares Stromaggregat, Leitern und Stützen für einsturzgefährdete Häuser. Daneben Spezialwerkzeug für die Menschenrettung, beispielsweise das Abseilgerät sowie unterschiedliche Tragen, die auch als Seilbahn verwendet werden können.
Auch verschiedenste Geräte zum Anheben schwerer Lasten sind Bestandteil der Beladung. Sie werden benutzt, um Betontrümmer oder Teile verunglückter Fahrzeuge anzuheben. Betrieben werden sie mit verschiedenen Methoden: von Luft über Öldruck bis hin zum Hebelprinzip. Sie müssen ein breites Spektrum abdecken: kleinste Geräte, die direkt in Spalten geschoben werden können, bis hin zu größerem Gerät zum punktuellen Anheben von bis zu 40 Tonnen. Spezialgeräte zum Ziehen von Lasten gehören ebenfalls zum Spektrum des Fahrzeuges. Das Highlight hier: die fest im Fahrzeug verbaute Seilwinde, die direkt fünf Tonnen, mit Hilfe von einfacher Umlenkung wie beim Flaschenzug bis zu 10 Tonnen ziehen kann.
Damit die Hilfe auch ankommt, ist das Fahrzeug mit einem zuschaltbaren Allradantrieb versehen. So kommt man auch bei widrigen Straßenverhältnissen an entlegene Punkte. Der Schutz der Helfer ist ebenfalls wichtig: Im GKW vorhandene Pressluftatmer ermöglichen das Atmen selbst bei dichtem Rauch, Staub und giftigen Gasen.
Fakten Gerätekraftwagen (GKW)
Typ: LKW, 7 t Nutzlast, geländegängig mit Winde 5/10 t Zugkraft (glw.), Gruppenfahrerhaus mit Kofferaufbau, 1+8 Plätze
Der Gerätekraftwagen dient zur Beförderung der Einsatzmannschaft und als Geräteträger der Ausstattung. Ferner ist er selbst Arbeitsgerät durch seine technischen Möglichkeiten (z.B. durch die Seilwinde 5 t bzw. 10 t Zugkraft)
Einzelne Verwendungsmöglichkeiten:
1. Transportfahrzeug
- Aufnahme der Bergungsgruppe einschließlich der persönlichen Ausstattung.
- Transport der Geräte- und Werkzeugausstattung der Bergungsgruppe sowie von einsatzbedingter Zusatzbeladung bzw. Sonderausstattung.
- Arbeitsplatz / Befehlsstelle der Zugführung (bei anderweitiger Nutzung des MTW)
2. Arbeitsgerät
- durch im Fahrgestell eingebaute, hydraulische Seilwinde mit 5 t bzw. 10 t Zugkraft
- durch Verwendung als Arbeitsplatz zur Wartung / Instandsetzung der Ausstattung und zur Vorbereitung von Hilfskonstruktionen
- Sprechfunkstelle mit fest eingebautem Funkgerät (4 m-Band)
3. Zugfahrzeug
- für Anhänger bis ca. 18 t zGG