Bad Nenndorf (LK Schaumburg) Der Einsatz von Kräften der Feuerwehr und des Technischen Hilfswerkes unter umluftunabhängigen Atemschutzgeräten ist aus Sicherheitsgründen an strenge Regeln gebunden. Maßgeblich ist auch für die THW Helfer die Feuerwehrdienstvorschrift 7. So werden hier u.a. regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen (G26 III) in einem Abstand von 3 Jahren sowie mindestens eine Einsatzübung und eine Übung auf einer anerkannten Atemschutzübungsanlage pro Jahr gefordert.
Das THW Ronnenberg führt diese Leistungsnachweise auf der Atemschutzübungsanlage in Bad Nenndorf durch. Die Vorgabe der Dienstvorschrift besagt das Geräteträger mit einem Alter von bis zu 50 Jahren mit einem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Arbeitsleistung von mindestens 80 kJ vollbringen sollen. Diese Leistung im Wesentlichen an der Endlosleiter und an den Zuggeräten abgefordert. Weiterhin ist eine verdunkelte Orientierungsstrecke mit Hindernissen zu bewältigen.
Am Montagabend traf sich 13 der insgesamt 27 Ronnenberger Atemschutzgeräteträger der SEB-ABC, um diesen Leistungsnachweis für das Jahr 2007 zu erbringen. Für die Helfer die in Viermanntrupps vorangingen, galt es zunächst die Strecke zu bewältigen. Anschließend wurden 20 Meter Leitersteigen und 20 Hammerschläge an den Zuggeräten absolviert. In der Kriechstrecke ging es dann auf umgekehrtem Weg zurück bevor zum Abschluss erneut 20 Meter auf der Endlosleiter gestiegen und zwanzigmal am Hammer gezogen wurde.
Alle angetretenen Helfer erfüllten die geforderte Leistung, so dass sie nun weitere 12 Monate für den anspruchsvollen Dienst als Atemschutzgeräteträger, z.B. in der SEB-ABC zals CSA-Träger, zur Verfügung stehen.
Bernhard Rodeck
THW Ortsverband Ronnenberg