Atemschutz-Leistungsnachweis und standortverlagerte Ausbildung

Im Zuge des von den Atemschutzgeräteträgern regelmäßig zu erbringenden Leistungsnachweises wurde der Ausflug zum Übungsgelände Bad Nenndorf auch gleich für eine standortverlagerte Ausbildung und Kraftfahrerausbildung genutzt.

Helfer der zweiten Bergungsgruppe stellen einen Dreibock auf

Ronnenberg/Bad Nenndorf. Für einige Ronnenberger Atemschutzgeräteträger stand am 26.06.2006 der jährliche Leistungsnachweis auf dem Dienstplan. Dieser Nachweis, der von den Trägern regelmäßig erbracht werden muß, dient dem Nachweis der Einsatz- und Leistungsfähigkeit. Das THW unterhält hierfür eine Übungsanlage in Bad Nenndorf, dem ein Übungsgelände angeschlossen ist.

Die Fahrt nach Bad Nenndorf wurde für eine Kraftfahrerausbildung „Fahren im geschlossenen Verband“ genutzt. Da aufgrund der Sicherstellung eines schnellen Einsatzes der Spezialeinheit Bergung ABC (SEB-ABC) zur Fußball-WM im Moment zusätzliche Mannschaftstransportwagen im Ortsverband Ronnenberg stationiert sind, kam diese Ausbildung vor allem den Kraftfahrern zugute, die keinen LKW-Führerschein (2 oder CE) besitzen.

Neben dem Leistungsnachweis fanden auf dem Übungsgelände in Bad Nenndorf weitere Ausbildungsmaßnahmen statt. So übten Helfer beider Bergungsgruppen und der Räumgruppe unter Anleitung des Gruppenführers der Zweiten Bergungsgruppe den Bau einer Seilbahn und eines Dreibocks. Über eine solche Seilbahn können verletzte Personen aus Gebäuden o. ä. im Notfall sicher und relativ erschütterungsarm gerettet werden. Weitere Helfer übten das Abseilen mittels Abseilgerät und das Hochklettern.

Nach dem die Ausbildung in Bad Nenndorf beendet war, marschierten die Ronnenberger Helfer wieder im geschlossenen Verband in ihre Unterkunft.

Matthias Beckmann
THW Ortsverband Ronnenberg


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




Suche

Suchen Sie hier nach einer aktuellen Mitteilung: